• back
  • home
  • Contact
  • Sitemap
  • Search
  • Französisch Slowakisch Englisch German  

Kliko MGBplus Behälter lärmgedämmt

Paul Craemer GmbH

12.11.2004


Kliko MGBplus Behälter lärmgedämmt

Bei der Paul Craemer GmbH gehört die Entwicklung anwendungsfreundlicher und wirtschaftlicher Produkte zur obersten Prämisse. In diesem Zusammenhang spielt auch das Thema „Lärm- und Geräuschminderung“ eine wichtige Rolle. Durch Abgabe einer Konformitätserklärung ist Craemer nun einen entscheidenden Schritt nach vorn gegangen.

In dieser Erklärung gemäß der Richtlinie 2000/14/EG erklärt das Haus Craemer, dass sämtliche Zwei-Rad-Behälter der MGBplus-Reihe einen Schalleistungspegel von maximal 92dB garantieren. Diese Erklärung gilt ebenfalls für die 2-Rad-Behälter der MGB-Reihe mit den Größen 60l und 80l. Gemäß des Gütesiegels der GGAWB, Gütegemeinschaft Abfall- und Wertstoffbehälter e.V., dürfen diese Behälter nun als lärmgedämmt bezeichnet werden.

Das besondere an den „Lärmgedämmten“ von Craemer: Diese geringen Werte wurden mit Hilfe einer einmaligen Änderung am Werkzeug erzielt. Das heißt, die 2-Rad-Behälter der MGBplus-Reihe sind aufgrund ihrer Konstruktion von Haus aus bereits serienmäßig lärmgedämmt. Weitere Anbauteile, die Kosten verursachen und möglicherweise abfallen bzw. verschleißen könnten, sind nicht notwendig.

Auch für die 4-Rad-Behälter der MGBplus-Reihe 660l und 770l wurden Konformitätserklärungen abgegeben. Diese garantieren einen Schalleistungspegel unter 99dB. Anders als bei den 2-Rad-Behältern sind hier zusätzliche Maßnahmen baulicher Art erforderlich: Drei einzelne Gummilippen sorgen dafür, dass der Lärmpegel von 99dB nicht überschritten wird. Auch hierfür wurde das GGAWB Gütesiegel verliehen.

Was genau besagt die Richtlinie über Geräuschemission? Nach der europäischen Richtlinie 2000/14/EG über „umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehener Geräte u. Maschinen“ trat eine Regel in Kraft, die eine solche Lärmemission europaweit harmonisiert. Diese Richtlinie umfasst auch Abfall- und Wertstoffbehälter bzw. „rollbare Müllbehälter“. Alle ab 2002 auf den Markt gebrachten Geräte und Maschinen müssen die Anforderungen der Richtlinie befolgen. Diese schreibt auch die Pflicht zur Markierung der Behälter mit dem CE-Zeichen und der Angabe des von den Behältern maximal verursachten Lärmpegels vor.

Der mögliche maximale Lärmpegel wird mittels Berechnungs- und Messverfahren in der Richtlinie genau beschrieben. So wird der Lärmpegel des rollbaren Müllbehälters durch folgende Tests berechnet: Zufallen des Deckels aus vertikaler Position, Fallenlassen des Deckels aus horizontaler Position gegen die Rumpfrückwand sowie Rolltest auf unebenem Boden.

Die GGAWB appelliert grundsätzlich an ihre Mitglieder, den maximalen Lärmpegel von 99dB insbesondere zu Gunsten von Mensch und Umwelt nicht zu überschreiten. Ansonsten wird das Gütesiegel auch nicht erteilt. Allgemein gilt, dass der normale Lärmpegel 99dB und der lärmgedämmte Pegel nicht mehr als 92dB betragen.

Mit der Konformitätserklärung kann Craemer dem Kunden nun erstmals  nachweislich belegen, dass Kliko Behälter einen Lärmpegel von 92dB bzw. 99dB nicht überschreiten.